Viele Fragen. Wichtige Antworten.
Unser Pflege-Wegweiser

Im Umfeld der Intensivpflege begegnen uns täglich Fragen, die die Betroffenen und ihre Angehörigen beschäftigen. Wer ist für was zuständig? Wo bekomme ich Hilfen? Welche Rechte und Pflichten habe ich? Hier finden Sie einige kompetente Antworten zum Thema Intensivpflege.

  • Wer ist pflegebedürftig?

    Sie brauchen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf längere Sicht hin Hilfe? Dann sind Sie pflegebedürftig. Der Hilfebedarf muss mindestens sechs Monate bestehen. Dann können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen.

  • Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit?

    Wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse (in der Regel die Krankenversicherung). Häufig kann ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit formlos gestellt werden. Einige Pflegekassen bieten Formulare, die die Antragstellung erleichtern.

  • Welche Hilfen kann ich vom Pflegedienst erwarten?

    Die Unterstützung durch einen Pflegedienst umfasst die Tätigkeiten bei der täglichen Körperpflege, der Nahrungszubereitung und -aufnahme sowie im Bereich Mobilität und bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen.
    Weiterhin beraten die Pflegedienste, übernehmen Betreuungsaufgaben wie Spaziergänge, Freizeitbeschäftigungen etc., und behandlungspflegerische Leistungen wie z. B. Medikamentengaben, Injektionen oder die Wundversorgung.

  • Wer übernimmt die Kosten der Intensivpflege?

    Die Pflege und Versorgung Intensivpflegebedürftiger läuft unter der so genannten „häuslichen Krankenpflege“. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Finanzierung. Die Pflegekasse beteiligt sich bei Bedarf an den Kosten. Deshalb ist die Pflegestufe für die Übernahme der Kosten für die Intensivpflege zweitrangig.

  • Welche Qualifikationen hat das Pflegepersonal?

    Bei uns arbeiten in der Intensivpflege ausschließlich spezialisierte Pflegekräfte. Grundlage sind die Qualitätsvorgaben aus den Rahmenverträgen, die wir mit den Krankenkassen abgeschlossen haben.