Erklärung von Begriffen:

Pflegesachleistung:

Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland nach§ 36 SGB XI. Sie umfasst die häusliche Pflege, die von professionellen Pflegekräften in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung erbracht wird. Die Pflegesachleistung ist der jeweilige Maximalbetrag, der von den zuständigen Kassen für den anerkannten Pflegegrad erstattet wird. Darüber hinaus gehende Kosten müssen vom Bewohner selber bezahlt werden.

Wohngruppenzuschlag:

Der Wohngruppenzuschlag ist eine monatliche Pflegeleistung nach § 38a SGB XI in Höhe von 214,00 €. Verwendet wird er für die Beschäftigung einer organisatorisch tätigen Präsenzkraft in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. Diese Leistung erhalten Sie nach Einreichung eines Antrags bei ihrer zuständigen Pflegekasse.

Investitionskosten:

Unsere WG ist in den Gemeinschaftsräumen bereits möbliert. Dieser Betrag dient zur Rücklage von Neuinvestitionen und Reparaturen.  

einmalige Kosten bei Einzug:

  • Renovierungspauschale 950,00 €
  • Zimmerräumungskaution 600,00 €
  • Startpauschale für die Erstausstattung der Küchenverbrauchsmaterialien für die Haushaltskasse der WG-Gemeinschaft 50,00 €
  • Rettungsdecke zur Evakuierung im Brandfall 79,00 €

Nebenkosten Zimmer:

Die Nebenkosten beinhalten Verbrauchskosten wie z.B. Strom, Müll, Wasser & Abwasser etc. Eine gesonderte Abrechnung der Nebenkosten und Betriebskosten und sonstigen Betriebskosten erfolgt nicht. Sie gelten mit Zahlung der monatlichen Pauschale als ausgeglichen. Abhängig von der Zimmergröße kann die Summe der Nebenkostenpauschale variieren.

Gesamtkosten:

Die Summe aller Kosten, die in einer Leistungsperiode für einen Bewohnerplatz anfallen.

Eigenanteil:

Der Anteil der Gesamtkosten, den sie als Bewohner selbst zu tragen haben, um in unserer Wohngemeinschaft wohnen zu können.